Sonderpädagogik



Inklusiver Unterricht - Informationen für Eltern


Inklusive Förderung

Wir haben an der Alexander-Lebenstein-Realschule in jedem Jahrgang eine inklusive Klasse, von der Klasse 5 bis zur Klasse 10.

 

Grundsätzliche Rahmenbedingungen

Um innerhalb der Rahmenbedingungen zum Gelingen des inklusiven Unterrichts beizutragen, werden vor Beginn des Schuljahres möglichst folgende Grundsätze realisiert:

 

  • Die sonderpädagogischen Fachkräfte entscheiden im Vorfeld mit über die Zusammensetzung der Inklusionsklassen
  • Die Inklusionsklasse (I-Klasse) hat insgesamt nicht mehr als 25 Schülerinnen und Schüler, davon maximal vier mit zieldifferenter Förderung
  • Die eingesetzten Lehrkräfte haben eine hohe Affinität zu Kooperation und Team-Teaching
  • In der I-Klasse arbeiten zahlenmäßig möglichst wenige Lehrkräfte, da es für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wichtig ist, wenige und verlässliche Ansprechpartner zu haben
  • Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin teilt sich abhängig von der sonderpädagogischen, personellen Ausstattung die Klassenleitung mit der sonderpädagogischen Fachkraft, so dass Aufgabenbereiche auch durchmischt werden und gegenseitige Lern- und Austauschprozesse initiiert werden können
  • Im Stundenplan ist eine Planungsstunde für das I-Team (vgl. unten) zur Abstimmung der Inhalte sowie der Binnen- und äußeren Differenzierung vorgesehen.

 

Personelle Rahmenbedingungen:

Derzeit arbeiten fünf sonderpädagogische Fachkräfte in unterschiedlichem Stundenumfang im Team an der Alexander-Lebenstein-Realschule.

Die sonderpädagogische Fachkraft und die Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schule unterrichten überwiegend im Team-Teaching in Doppelbesetzung, soweit das personell möglich ist. Die Doppelbesetzung kann auch durch Lehrkräfte der Realschule realisiert werden. 

Diagnostik, Beratung, Prävention und Einzelförderung wird durch die sonderpädagogische Fachkraft nach Absprache und Bedarf sichergestellt.

 

Räumliche Rahmenbedingungen:

Neben dem Klassenraum gibt es für die Inklusionsklassen (zieldifferente Beschulung) einen zusätzlichen Raum (Nebenraum) für äußere Differenzierungen und Förderangebote.

Inklusive Klassen mit zieldifferent beschulten Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung (zieldifferente Beschulung) werden in einer Klasse gebündelt, um eine intensive sonderpädagogische Betreuung gewährleisten zu können. 

Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sprachliche Qualifizierung und Sehen (zielgleiche Beschulung) müssen auf verschiedene Klassen verteilt werden (Einzelintegration), um erfolgreichen Unterricht realisieren zu können. Der Umfang der sonderpädagogischen Betreuung richtet sich nach dem Bedarf und ist nach Absprache zu installieren.

Unterricht

Bei zielgleich beschulten Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf richten sich die Unterrichtsinhalte nach den Richtlinien und Lehrplänen der Realschule, bei zieldifferent beschulten Schülerinnen und Schülern nach den Vorgaben des jeweiligen Förderschwerpunktes.

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird halbjährlich ein Förderplan erstellt, um gemeinsame Ziele abzusprechen und zu evaluieren.

 

Das Motto ist: So viel Unterricht gemeinsam wie möglich, soviel äußere Differenzierung wie nötig. 

Fachleistungs- und Wahlpflichtdifferenzierung für zieldifferent beschulte Schülerinnen und Schüler

Ab Klasse 7 sieht der Förderschullehrplan bzw. der Lehrplan der Hauptschule das Fach Arbeitslehre vor. Dieses umfasst die Bereiche Technisches Werken, Hauswirtschaft und Wirtschaftslehre. Insgesamt sind dafür fünf Stunden vorgesehen. Zeitgleich zur Kursschiene des Wahlpflichtunterrichts des 7. Jahrgangs bietet es sich gut an, diese Stunden zu unterrichten. 

Abschlüsse:

Die Schulabschlüsse richten sich nach den individuellen Leistungsvoraussetzungen. Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler können alle Abschlüsse erreichen, die nach der Sekundarstufe I möglich sind. 

Die Abschlüsse der zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schüler richten sich nach den individuellen Lern- und -leistungskompetenzen sowie den gesetzlichen Gegebenheiten, so dass auch ggf. ein Erster Schulabschluss (ESA) erreicht werden kann.

Berufsorientierung:

Die Maßnahmen zur Berufsorientierung wie Betriebserkundungen und Praktika, die für alle Schülerinnen und Schüler angeboten werden, gelten selbstverständlich auch für die Kinder mit Unterstützungsbedarf. Je nach Unterstützungsbedarf ist auch eine Begleitung über den Integrationsfachdienst möglich.

Teamarbeit

Ein I-Team besteht aus dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin, den Lehrerinnen und Lehrern der Hauptfächer und der sonderpädagogischen Fachkraft. Eine Unterrichtsstunde ist für die Teamarbeit im Stundenplan fest verankert.

Verwendete Abkürzungen

AG: Arbeitsgemeinschaft im Nachmittagsbereich des offenen Ganztagsangebotes

AO-SF: Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (Verfahrung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs)

ESE: Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

GU: Gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler bzw. gemeinsamer Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und Kindern ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

RL: Realschullehrer:in

ALRS: Alexander-Lebenstein-Realschule